Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von unfallgeschädigten, gebrauchten und aus Versicherungsschäden stammenden Kraftfahrzeugen und aus vorgenannten Fahrzeugen stammende Teile (Kaufgegenstand genannt).
§ 2 Vertragsschluß
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Preise
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer oder §25a UstG Differenzbesteuerung (Kaufpreis) ab Standort des Kaufgegenstandes.
Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nichts anderes geregelt ist, zu Lasten des Käufers.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang einer freiwilligen Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung – zur Zahlung in bar fällig.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
§ 5 Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Abholung seitens des Käufers am Standort des Kaufgegenstandes. Soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Lieferfrist vereinbart wird, sind entsprechende Vorgaben unverbindlich. Befindet sich der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder liegen sonstige Umstände vor, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, kann die Einhaltung der Lieferfrist nicht verlangt werden.
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, gesetzlichen Änderungen, die etwa eine Abgabe des Kaufgegenstandes verbieten usw. - verlängert sich, wenn der Verkäufer an der rechtzeitigen Erfüllung gehindert ist, die Lieferfrist im angemessenen Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so sind Käufer und Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Erfolgt die Lieferung nicht zu dem verbindlich vereinbarten Termin, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Verkäufer schriftlich zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Als angemessen gilt eine Nachfrist von zumindest zwei Wochen.
§ 6 Gewährleistungsausschluß
Der Kaufgegenstand ist gebraucht und/oder unfallgeschädigt und verfügt nicht über eine Verkehrssicherheit, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. Der Käufer muß deshalb mit einer dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Abnutzung und Beeinträchtigung der Substanz und der Funktionen des Kaufgegenstandes rechnen. Die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand, beispielsweise über Leistungen wie Geschwindigkeit, über Betriebskosten, Öl und Kraftstoffverbrauch, Maße und Gewichte, sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, daß eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegeben wurde. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Kaufgegenständen vor, bis der Kaufpreis vollständig beglichen ist. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers verfügen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer nach Mahnung und Hinweis auf das Rücknahmerecht berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen, wobei in dieser Rücknahme und/oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer kein Rücktritt vom Vertrag vorliegt, soweit hier nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
Bei befugter oder unbefugter Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer dem Verkäufer seine Kaufpreisforderung zur Sicherheit ab. Er darf diese Forderung nur für den Verkäufer einziehen und hat diesem den von ihm geschuldeten Kaufpreis unverzüglich nach Einzug auszuhändigen. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, den Käufer aufzufordern, den Namen und die Anschrift des weiteren Käufers zu nennen und diesem gegenüber die Abtretung offen zu legen. Eine Genehmigung ist mit der hiermit erklärten Annahme der Abtretung nicht verbunden.
§ 8 Haftung
Die Haftung des Verkäufers ist begrenzt auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, es sei denn, es liegt ein Fall der Unmöglichkeit, des Verzuges, die Verletzung einer sonstigen Kardinal- oder wesentlichen Nebenleistungspflicht oder des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft vor. Soweit nach dem vorstehenden der Verkäufer auch für den Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet, ist seine Haftung, soweit es sich nicht um das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft handelt, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sind eine oder mehrere Bedingungen unwirksam, bleiben die anderen Bedingungen davon unberührt.
§ 10
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN Kaufrecht wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist, soweit der Verkäufer nach Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen und selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), Hamburg.
Fassung: 06. August 2004
|